Energieausweis für Immobilien

Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und den Energiekosten eines Gebäudes und ermöglicht es so Miet- und Kaufinteressenten Immobilien miteinander zu vergleichen. Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014 sind Verkäufer oder Vermieter verpflichtet, in der Immobilienanzeige die energetischen Kenndaten des Objektes zu veröffentlichen. Bei der Objektbegehung muss der Energieausweis bereits vorgelegt werden. Der Energieausweis ist allgemein 10 Jahre lang gültig und muss nach Ablauf der Frist erneuert werden.

 

Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Verkäufer eines Gebäudes benötigt bei der Inserierung des Hauses einen Energieausweis. Dies gilt ebenfalls für Makler und Eigentümer bzw. Vermieter im Falle einer Neuvermietung, sowie für private Gewerbebesitzer und Behörden mit mehr als 500m² Nutzfläche und Personenverkehr. Doch nicht alle Gebäude sind von der Ausweispflicht betroffen. So sind beispielsweise Baudenkmäler, wenig genutzte Ferienhäuser und Objekte mit weniger als 50m² Nutzfläche davon befreit. Auch wer in seinem eigenen, bereits fertiggestellten Haus wohnt, benötigt den Energieausweis nicht.

 

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

  • Bedarfsausweise
  • Verbrauchsausweise

Der Verbrauchsausweis ist in der Regel kostengünstiger, allerdings aufgrund des geringeren Datenaufwandes auch weniger aussagekräftig.

Alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten haben grundsätzlich eine Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten. Darüber hinaus herrscht für Wohngebäude mit 4 oder weniger Wohneinheiten Wahlrecht, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder das Gebäude trotz Antragsstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) erfüllt. In allen anderen Fällen, sowie für Neubauten, wird immer ein Bedarfsausweis ausgestellt.

 

Die Badgalerie Bücker als professioneller Ausweisaussteller

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie einen Energieausweis benötigen. Wir sind durch unsere besondere Berufspraxis und die nötige Weiterbildung nach der EnEV dazu ausgebildet, neue Energieausweise auszustellen sowie abgelaufene Ausweise zu erneuern. Wir versichern Ihnen eine fachkundige und professionelle Ausarbeitung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie nach den Richtlinien der Energieeinsparverordnung.